Dienstag, 11. Dezember 2018

Spukphänomen "Gonger" - Ghosthunter Wissen

"Als Gonger (von Wiedergänger) bezeichnete man im Volksglauben auf den nordfriesischen Inseln Sylt und Amrum eine Art Poltergeist.

Erzählungen zufolge finden „unschuldig Ermordete“ sowie Menschen, die Grundsteine versetzt oder Land abgepflügt bzw. verwüstet haben, keine Ruhe im Grab. Ebenso kehren Gotteslästerer, Selbstmörder und Personen, die sich selbst verflucht haben, als Gonger wieder.

Wenn ein Seemann auf dem Meer stirbt, kehrt er als Gonger zurück, um die Nachricht seines Todes zu überbringen. Dazu steigt er nachts in der Kleidung, die er zum Todeszeitpunkt getragen hat, aus dem Meer, und besucht das Haus seiner Nachkommen. Hier löscht er das Licht, legt sich auf die Decke eines Schlafenden und hinterlässt eine Spur aus Salzwasser. Dies tut er so lange, bis man sich an ihn und seinen Tod erinnert."

Quelle des Zitats: Wikipedia Gonger 

Dass es sich bei den Gonger um eine Art Poltergeist handeln soll, wäre genauer zu prüfen, denn wie ich schon in zurückliegenden Artikeln mal geschrieben habe (zB hier: Poltergeister... bösartige Absichten oder Missverstandene?), können auftretende Poltergeist-Aktiviäten u.a. auch durch uns Menschen selber hervorgerufen oder einfach falsch gedeutet und eingeschätzt werden.

Der letzte Absatz des Wikipedia-Eintrages ist schon interessanter. Ganz so abwegig halte ich dieses nicht.

In diesem Zusammenhang fallen mir Berichte von Menschen ein, die einen Liebsten gerade verloren haben und dann sich plötzlich zeigen. Manchmal zeigen sie sich auch und der Lebende weiss noch gar nicht, dass die Person verstorben ist. Es gibt Erlebnisberichte, wo dann die Lebenden später erst erfuhren, dass zB die "Erscheinung" sehr zeitnah nach Ableben der Oma  auftrat. Man könnte dies dann so deuten: Der Verstorbene zeigt sich ein letztes Mal, um Lebewohl zu sagen und weitere Erscheinungen bleiben aus. Für Hinterbliebende kann dies ein Trost sein.

Euer Tom Pedall

YouTube: TomsTalkMystery
YouTube: Die Geisterjäger - Ghosthunter NRWUP & RLP

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen